Der Regierungsrat ermächtigte das Finanzdepartement, zur Steuergesetzrevision 2020 ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis Ende August 2018.
Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse und dem vom eidgenössichen Parlament am 28.09.2018 beschlossenen Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) verabschiedete der Regierungsrat am 6. November 2018 die entsprechende Botschaft.
In der Januar-Session 2019 fand die erste Beratung im Kantonsrat statt (vgl. Mitteilung der Staatskanzlei vom 28. Januar 2019).
In der Juni-Session 2019 stimmte der Kantonsrat der Gesetzesänderung in zweiter Beratung zu.
Die Referendumsfrist ist am 21. August 2019 unbenutzt abgelaufen.
Die Revision trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Die Änderung der Quellenbesteuerung trat am 1. Januar 2021 in Kraft.
Folgend die wichtigsten Änderungen:
Bei den natürlichen Personen
- Erhöhung der Vermögensfreibeträge um 25%:
- für in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige CHF 125'000 (vorher CHF 100'000)
- für die übrigen Steuerpflichtigen CHF 62'500 (vorher CHF 50'000)
- für jedes abzugsberechtigte Kind CHF 12'500 (vorher CHF 10'000)
- Für 4 Jahre (2020-2023) befristete Erhöhung des Vermögenssteuersatzes von 0.75‰ auf 0.875‰ je Einheit
Bei den juristische Personen (Praktische Umsetzung STAF im Kanton Luzern)
- Abschaffung der Regelungen für kantonale Statusgesellschaften (Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften)
- Einführung einer Patentbox mit einer Entlastung von 10 Prozent,
- Einführung einer Entlastungsbegrenzung (gesamte steuerliche Entlastung ist nicht höher als 20 Prozent); bei Mitberücksichtigung von Abschreibungen aus einem vorzeitigen Übergang der Statusgesellschaft zur ordentlichen Besteuerung ist die gesamte steuerliche Entlastung nicht höher als 70 Prozent,
- Einführung einer festen Kapitalsteuer von 0,001 Prozent für Eigenkapitalanteile, die auf qualifizierte Beteiligungen, Patente und Konzernforderungen entfallen
Übrige Anpassungen
- Nachvollzug Bundesgesetzgebung bzgl. Geldspiele
- Revision Quellenbesteuerung