Dienststelle Steuern

Steuergesetzrevision 2020

Der Regierungsrat ermächtigte das Finanzdepartement, zur Steuergesetzrevision 2020 ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis Ende August 2018.

Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse und dem vom eidgenössichen Parlament am 28.09.2018 beschlossenen Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) verabschiedete der Regierungsrat am 6. November 2018 die entsprechende Botschaft.

In der Januar-Session 2019 fand die erste Beratung im Kantonsrat statt (vgl. Mitteilung der Staatskanzlei vom 28. Januar 2019).

In der Juni-Session 2019 stimmte der Kantonsrat der Gesetzesänderung in zweiter Beratung zu.

Die Referendumsfrist ist am 21. August 2019 unbenutzt abgelaufen.

Die Revision tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die Änderung der Quellenbesteuerung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

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