Steuergesetzrevision 2025
Botschaft über die Steuergesetzrevision
Der Kanton Luzern plant eine Steuergesetzrevision, welche frühestens per 1.1.2025 in Kraft treten soll. Diese sieht vor, dass die Bevölkerung mit tiefen Einkommen und Familien sowie Firmen entlastet werden. Die Vernehmlassung der Gesetzesanpassungen wurde im Februar 2023 beendet. Die Luzerner Regierung hat die Impulse und Wünsche der verschiedenen Vernehmlassungspartnerinnen und -partner aufgenommen und die Botschaft über die Steuergesetzrevision entsprechend angepasst. Die Gesetzesänderungen unterliegen der Volksabstimmung.