Sind Sie unselbständig erwerbstätig (mit Lohnausweis) oder nicht erwerbstätig?
Bitte wenden Sie sich an das Steueramt Ihrer Wohnsitzgemeinde:
Haben Sie ein Anliegen, für welches die Dienststelle Steuern zuständig ist?
- Wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeiterin / den zuständigen Sachbearbeiter. Die Kontaktdaten finden Sie auf der zugestellten Korrespondenz oder unter folgendem Link: Mitarbeitende.
- Falls Ihnen keine Kontaktdaten zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte an den für Ihr Anliegen zuständigen Fachbereich oder wählen Sie die zentrale Telefonnummer der Dienststelle Steuern: