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Dienststelle Steuern

Zuständige Behörden für Bescheinigungen

 Die Übersicht finden Sie auf der Website des Luzerner Steuerbuchs:  LU StB Bd. 2 Weisungen StG § 124 Nr. 2

  • Rückerstattung ausländischer Quellensteuern
  • Zinsbesteuerungsabkommen mit der EG
  • Unternehmensbestätigung / Ansässigkeitsbestätigung
  • Steuerbefreiung
  • Vom DBG vorgeschriebene Bescheinigungen
  • Ansässigkeits- und Nichtrückkehrbescheinigungen für Quellenbesteuerte
  • Beschaffungswesen
  • Allgemeine Bestätigung des steuerrechtlichen Wohnsitzes
  • Bescheinigung der Eigenschaft als Vorsorgeeinrichtung

 

 


Dienststelle Steuern

Buobenmatt 1

Postfach 3464

6002 Luzern

Standort

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(Telefon und E-Mail)


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
13:30 - 17:00