Direkt zur Startseite springen
Direkt zur Navigation springen
Direkt zum Inhalt springen
Direkt zur Suche springen
Navigation
Kalkulatoren
Natürliche Personen
Staats- und Gemeindesteuern
Kapitalleistungen aus Vorsorge
Familienbesteuerung (Tarife/Abzüge)
Liquidationsgewinn bei Geschäftsaufgabe
Direkte Bundessteuer
Steuerberechnungen
ab Bruttoeinkommen (EStV)
Quellensteuerrechner
(Comparis)
Barwert Nutzniessung/Wohnrecht
Erbschaftssteuer
Grundstückgewinnsteuer
Steuern Luzern
Kanton
FD
Steuern
Steuererklärung
Kalkulatoren
Natürliche Personen
Familienbesteuerung (Tarife/Abzüge)
Familienbesteuerung
Tarife / kinderspezifische Besteuerung und Abzüge (Staats- und Gemeindesteuern)
Entscheidungshilfe zum Ausfüllen der Steuererklärung (ab Steuerperiode 2011)
Jahr
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
Familienkonstellation
Bitte auswählen
In ungetrennter Ehe lebende Eltern mit gemeinsamem Kind
Getrennt lebende, geschiedene, unverheiratete Eltern mit gemeinsamem minderjährigem Kind
Konkubinats-Eltern mit gemeinsamem minderjährigem Kind
Getrennt lebende, geschiedene unverheiratete Eltern mit gemeinsamem volljährigem Kind in Ausbildung
Konkubinats-Eltern mit gemeinsamem volljährigem Kind in Ausbildung
Übersicht alle Fälle ab 2018
Begriffsdefinitionen / Erläuterungen:
Elterliche Sorge:
Inhaber/in der elterlichen Sorge entscheidet bei wichtigen Fragen für das Kind (z.B.: Erziehung, Ausbildung und medizinische Behandlung). Im neuen Scheidungsrecht ist die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern als Regelfall vorgesehen (bei Scheidungen im Urteil festgehalten).
Obhut:
Die Obhut regelt, bei welchem Elternteil sich das Kind aufhält.
Hinweise:
Bei mehreren gemeinsamen Kindern ist der jeweils zutreffende Fall mit den dazugehörigen Steuerfolgen für die beiden Elternteile (Tarife, Besteuerung, Abzüge) für jedes Kind separat zu bestimmen. Für mehrere gemeinsame Kinder im gleichen Haushalt (Konkubinat) kann der Familientarif jedoch nur einem Elternteil gewährt werden.
Für nichtgemeinsame Kinder von Konkubinatspaaren gelten je nach Konstellation die Regeln der Fälle 2-7 und 12-15 für die betreffenden getrennt lebenden Elternteile dieser Kinder.
Die Fallkonstellationen dienen als Entscheidungshilfe zum Ausfüllen der Steuererklärung. Die im konkreten Einzelfall massgebenden Abzüge und Steuertarife werden von der zuständigen Veranlagungsbehörde in der Veranlagungsverfügung festgelegt.
Suche
Suchen
Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen