Familienbesteuerung

Tarife / kinderspezifische Besteuerung und Abzüge (Staats- und Gemeindesteuern)
Entscheidungshilfe zum Ausfüllen der Steuererklärung (ab Steuerperiode 2011)


Übersicht alle Fälle ab 2024

Begriffsdefinitionen / Erläuterungen:

 
Elterliche Sorge: Inhaber/in der elterlichen Sorge entscheidet bei wichtigen Fragen für das Kind (z.B.: Erziehung, Ausbildung und medizinische Behandlung). Im neuen Scheidungsrecht ist die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern als Regelfall vorgesehen (bei Scheidungen im Urteil festgehalten).
Obhut: Die Obhut regelt, bei welchem Elternteil sich das Kind aufhält.
Hinweise:
  • Bei mehreren gemeinsamen Kindern ist der jeweils zutreffende Fall mit den dazugehörigen Steuerfolgen für die beiden Elternteile (Tarife, Besteuerung, Abzüge) für jedes Kind separat zu bestimmen. Für mehrere gemeinsame Kinder im gleichen Haushalt (Konkubinat) kann der Familientarif jedoch nur einem Elternteil gewährt werden.
  • Für nichtgemeinsame Kinder von Konkubinatspaaren gelten je nach Konstellation die Regeln der Fälle 2-7 und 12-15 für die betreffenden getrennt lebenden Elternteile dieser Kinder.
  • Die Fallkonstellationen dienen als Entscheidungshilfe zum Ausfüllen der Steuererklärung. Die im konkreten Einzelfall massgebenden Abzüge und Steuertarife werden von der zuständigen Veranlagungsbehörde in der Veranlagungsverfügung festgelegt.
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