Mit diesem Steuerkalkulator können Sie die Höhe der Steuer berechnen, die Sie auf ausbezahlten Kapitalleistungen aus Vorsorge, das heisst auf Auszahlungen aus der 2. Säule (berufliche Vorsorge) und der Säule 3a (gebundene Vorsorge) entrichten müssen.
Die privilegierte Steuer beträgt ein Drittel der Steuer, die für ein Einkommen in Höhe der Kapitalzahlung zu entrichten wäre, mindestens aber 0.5 Prozent je Steuereinheit (1/5 bei der direkten Bundessteuer). Die Auszahlung wird nicht zum übrigen Einkommen hinzu gerechnet. Es werden keine Sozialabzüge angerechnet. Sämtliche Auszahlungen innerhalb eines Steuerjahres müssen zusammengerechnet werden (= Auszahlungsbetrag).