Berechnung Steuern auf Kapitalleistungen aus Vorsorge

Mit diesem Steuerkalkulator können Sie die Höhe der Steuer berechnen, die Sie auf ausbezahlten Kapitalleistungen aus Vorsorge, das heisst auf Auszahlungen aus der 2. Säule (berufliche Vorsorge) und der Säule 3a (gebundene Vorsorge) entrichten müssen. Die Auszahlung wird nicht zum übrigen Einkommen hinzu gerechnet. Es werden keine Sozialabzüge angerechnet. Sämtliche Auszahlungen innerhalb eines Steuerjahres müssen zusammengerechnet werden (= Auszahlungsbetrag).

Bis Steuerperiode 2024: Die privilegierte Steuer beträgt ein Drittel der Steuer, die für ein Einkommen in Höhe der Kapitalzahlung zu entrichten wäre, mindestens aber 0.5 Prozent je Steuereinheit. Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Tarif 1/5 des Einkommenssteuertarif.

Ab Steuerperiode 2025: Es gilt ein zivilstandsunabhängiger Tarif von 0.5 Prozent je Einheit auf den ersten 40'000 Franken und von 1.4 Prozent je Einheit ab 40'000 Franken. Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Tarif 1/5 des Einkommenssteuertarif. Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Tarif 1/5 des Einkommenssteuertarif.

Ab Steuerperiode 2028: Es gilt ein zivilstandsunabhängiger Tarif von 0.5 Prozent je Einheit auf den ersten 40'000 Franken und von 1 Prozent je Einheit ab 40'000 Franken. Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Tarif 1/5 des Einkommenssteuertarif.

Grundinformationen
(rot angezeigte Gemeinden haben vor dem aktuellen Jahr fusioniert)
 
Betrag
 
 


Anmerkung: Diese Berechnung ist unverbindlich und erfolgt ohne Gewähr. Die effektive Steuerveranlagung kann davon abweichen.