Mit diesem Kalkulator können Sie die Erbschaftssteuer berechnen. Geben Sie den geerbten Betrag in Franken, die letzte Wohngemeinde des/der Erblasser/in sowie Ihr Verhältnis zum/zur Erblasser/in ein.
Die folgenden Personen sind im Kanton Luzern von der Erbschaftssteuer befreit:
- Ehegatten
- Eingetragene Partnerinnen oder Partner
- Lebenspartnerin oder Lebenspartner(ab 2018)