Einkommens- und Vermögenssteuern
Das steuerbare Einkommen Bund weicht in der Regel vom steuerbaren Einkommen Kanton ab. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Werten bei diversen Abzügen.
Das satzbestimmende Einkommen / Vermögen gibt an, welcher Prozentsatz dem steuerbaren Einkommen / Vermögen zur Berechnung zu Grunde gelegt wird. Bei ganzjähriger Steuerpflicht und wenn die Steuerpflicht ausschliesslich an einem Ort liegt, ist das satzbestimmende mit dem steuerbaren Einkommen identisch. Bei unterjähriger Steuerpflicht z.B. infolge Scheidung, Tod oder Wegzug ins Ausland sowie bei Steuerpflicht an verschiedenen Orten (z.B. Hauptwohnsitz in einer Gemeinde im Kanton Luzern, Ferienwohnung im Kanton Tessin), liegt das satzbestimmende Einkommen / Vermögen höher als das steuerbare Einkommen / Vermögen. Ob das satzbestimmende vom steuerbaren Einkommen / Vermögen abweicht, ist auf der Veranlagungsverfügung ersichtlich.