Positiver Ausgleichszins
Zuviel bezahlte sowie vor der Fälligkeit bezahlte Beträge werden ab Zahlungseingang verzinst. Der Zinssatz kann vom Regierungsrat in Abhängigkeit der Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt auf 0% festgelegt werden.
Negativer Ausgleichszins
Bei Fälligkeit nicht bezahlte definitive Rechnungsbeträge müssen verzinst werden. Der Zinssatz kann vom Regierungsrat in Abhängigkeit der Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt auf 0% festgelegt werden.
Verzugszins
Der Verzugszins wird auf den mit der Schlussrechnung geforderten und innert 30 Tagen nicht bezahlten Beträgen erhoben.
Zinssätze
Zinssätze Steuerbuch Staats- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer