Dienststelle Steuern

Zinssätze

Positiver Ausgleichszins

Zuviel bezahlte sowie vor der Fälligkeit bezahlte Beträge werden ab Zahlungseingang verzinst. Der Zinssatz kann vom Regierungsrat in Abhängigkeit der Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt auf 0% festgelegt werden.

Negativer Ausgleichszins

Bei Fälligkeit nicht bezahlte definitive Rechnungsbeträge müssen verzinst werden. Der Zinssatz kann vom Regierungsrat in Abhängigkeit der Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt auf 0% festgelegt werden.

Verzugszins

Der Verzugszins wird auf den mit der Schlussrechnung geforderten und innert 30 Tagen nicht bezahlten Beträgen erhoben.

Zinssätze

Zinssätze Steuerbuch Staats- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer

 

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