Dienststelle Steuern

Zinssätze

Aktuelle Zinssätze

Zinssätze Staats- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer (Steuerbuch)

 

Positiver Ausgleichszins
Zuviel bezahlte sowie vor der Fälligkeit bezahlte Beträge werden ab Zahlungseingang verzinst. Der Zinssatz kann vom Regierungsrat in Abhängigkeit der Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt auf 0% festgelegt werden.

Negativer Ausgleichszins
Bei Fälligkeit nicht bezahlte definitive Rechnungsbeträge müssen verzinst werden. Der Zinssatz kann vom Regierungsrat in Abhängigkeit der Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt auf 0% festgelegt werden.

Verzugszins
Der Verzugszins wird auf den mit der Schlussrechnung geforderten und innert 30 Tagen nicht bezahlten Beträgen erhoben.

Beispiele zur Veranschaulichung der Verzinsung

Newsletter 9a / 2023

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