Wertschriften und Verrechnungssteuer

Beschreibung 2024   2023  2022 2021
 Kurslisten nicht kotierter Firmen
(Ausgabe Luzern)
2024 2023 2022  2021
Merkblatt zu Formularen DA-1, DA-2 und DA-3  2024 2023  2022   2021
Formular DA-2  2024 2023  2022  2021
Formular DA-3   2024 2023  2022   2021

Hinweis
Seit 2011 wird die Liste der Anteilscheine Baugenossenschaften Kanton Luzern nicht mehr aufbereitet: Bei Fragen zu Baugenossenschaften wenden Sie sich direkt an die Abteilung Wertschriften + Verrechnungssteuer.


Weitere Formulare

 

Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Erbfällen

Natürliche Personen: Der Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Erbfällen (Formular S-167) war bis und mit Steuerperiode/Fälligkeiten 2021 gültig. Ab Steuerperiode/Fälligkeiten 2022 fordern die Erbberechtigten einer noch nicht verteilten Erbschaft die Verrechnungssteuer nach Massgabe ihrer Anteile in ihrem Wohnsitzkanton im persönlichen Wertschriftenverzeichnis zurück. Weitere Informationen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Erbfällen entnehmen Sie bitte hier.

Juristische Personen: Gesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Verwaltungen von Stockwerkeigentümergemeinschaften, Vereine (Juristische Personen) können die Verrechnungssteuer mit dem Formular 25 der Eidgenössischen Steuerverwaltung direkt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurückfordern.

Dienststelle Steuern

Wertschriften + Verrechnungssteuer

Buobenmatt 1, Postfach 3464

6002 Luzern

Standort

Telefon +41 41 228 57 02

E-Mail

Informationen

Alle Steuerformulare zum Bestellen oder Herunterladen:
Bestellservice für Steuerformulare


Weiterführender Link

Eidg. Steuerverwaltung:
Kurslisten


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