Unter dieser Rubrik finden Sie Informationen über
Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften
Die altrechtlichen Weisungen für die bis 31.12.2019 steuerlich privilegierten Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften finden Sie weiterhin im Steuerbuch Band 2 / Unternehmenssteuerrecht.
Die übergangsrechtlichen Bestimmungen und Praxishinweise für solche Statusgesellschaften, welche ab 1.1.2020 der ordentlichen Besteuerung unterliegen, finden Sie im Steuerbuch Band 2 / Unternehmenssteuerrecht sowie im Newsletter Steuern Luzern vom 19.12.2019.