Abschaffung Liegenschaftssteuer

Abschaffung Liegenschaftssteuer

 

Am 10. Februar 2011 reichte ein Initiativkomitee des Hauseigentümerverbands Kanton Luzern ein kantonales Volksbegehren zur Abschaffung der Liegenschaftssteuer ein. Die entsprechenden Bestimmungen des Steuergesetzes sollten aufgehoben werden.

Mit Botschaft B 29 vom 7. Februar 2012 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat die Ablehnung der Initiative.

Am 5. November 2012 wies der Kantonsrat das Geschäft an den Regierungsrat zurück mit dem Auftrag, einen Gegenentwurf auszuarbeiten. Der Gegenentwurf soll die Abschaffung der Liegenschaftssteuer zu einem von der Regierung in der neuen Botschaft zu beantragenden Zeitpunkt enthalten.

Mit Botschaft vom 21. Mai 2013 arbeitete der Regierungsrat einen Gegenentwurf aus. Dieser sieht eine Abschaffung der Liegenschaftssteuer auf den 1. Januar 2017 vor. Im Hinblick auf die Finanzlage beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat aber, die Initiative und den Gegenentwurf abzulehnen.

Am 4. November 2013 wies der Kantonsrat die Initiative und den Gegenentwurf ab.

Bei der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 haben die Stimmberechtigten die Initiative zur Abschaffung der Liegenschaftssteuer angenommen. Die Liegenschaftssteuer entfällt damit ab dem Steuerjahr 2015. Für 2014 ist die Liegenschaftssteuer noch geschuldet.

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