Leistungen und Strukturen II

Im Rahmen des Projekts Leistungen und Strukturen II schlug der Regierungsrat dem Kantonsrat 67 Massnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts im Kantonshaushalt vor. Im Steuerbereich sollten punktuelle Anpassungen des Steuergesetzes dem Kanton Mehreinnahmen einbringen. Vorgeschlagen wurde namentlich eine Minimalsteuer von 500 Franken für Kapitalgesellschaften und von 200 Franken für Genossenschaften. Mit Blick auf das Abstimmungsresultat zweier eidgenössischer Vorlagen sollte der Eigenbetreuungsabzug von 2000 Franken wieder abgeschafft, der Fremdbetreuungsabzug entsprechend erhöht und der Fahrkostenabzug analog zur direkten Bundessteuer auf 3000 Franken begrenzt werden. Die Milderung der Doppelbelastung beim Vermögen sollte gestrichen und diejenige beim Einkommen an die Regelung bei der direkten Bundessteuer angeglichen werden (Erhöhung der Teilbesteuerungsquote bei privaten Beteiligungen von bisher 50 auf neu 60 Prozent).

Nicht als Teil des Massnahmenpakets Leistungen und Strukturen II aber in derselben Botschaft beantragte der Regierungsrat ferner den jährlichen Ausgleich der kalten Progression und die Abschaffung der Lohnmeldepflicht. Durch Anpassung der Quellensteuerverordnung auf 2015 hatte der Regierungsrat sodann bereits in eigener Kompetenz eine Reduktion der Bezugsprovision von bisher 4 auf neu 2 Prozent beziehungsweise 1 Prozent (bei Kapitalleistungen) beschlossen.

Der Kantonsrat verwarf die meisten vorgeschlagenen Änderungen des Steuergesetzes, die auf Mehreinnahmen abzielten. Einzig die Aufhebung der Milderung der Doppelbelastung beim Vermögen (§ 60 Abs. 3 StG) wurde angenommen. Ebenfalls angenommen wurden der jährliche Ausgleich der kalten Progression und die Abschaffung der Lohnmeldepflicht.

Die Gesetzesänderungen treten auf den 1. Januar 2016 in Kraft.

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