Der Regierungsrat ermächtigte das Finanzdepartement, zur Steuergesetzrevision 2025 ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis 17. Februar 2023.
Die Luzerner Regierung hat die Impulse und Wünsche der verschiedenen Vernehmlassungspartnerinnen und -partner aufgenommen und in der Botschaft vom 19. September 2023 entsprechend abgebildet.
In der Januar-Session 2024 fand die erste Beratung im Kantonsrat statt.
In der März-Session 2024 stimmte der Kantonsrat der Gesetzesänderung in zweiter Beratung zu.
Am 22. September 2024 wird die Bevölkerung des Kanton Luzern über die Vorlage abstimmen.