Dienststelle Steuern

Steuergesetzrevision 2025

Der Regierungsrat ermächtigte das Finanzdepartement, zur Steuergesetzrevision 2025 ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis 17. Februar 2023.

Die Luzerner Regierung hat die Impulse und Wünsche der verschiedenen Vernehmlassungspartnerinnen und -partner aufgenommen und in der Botschaft vom 19. September 2023 entsprechend abgebildet.

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Recht

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