Der Regierungsrat ermächtigte das Finanzdepartement, zur Steuergesetzrevision 2025 ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis 17. Februar 2023.
Die Luzerner Regierung hat die Impulse und Wünsche der verschiedenen Vernehmlassungspartnerinnen und -partner aufgenommen und in der Botschaft vom 19. September 2023 entsprechend abgebildet.