Für faire Unternehmenssteuern

Am 30. Oktober 2014 reichte ein Initiativkomitee eine Volksinitiative mit dem Titel "Für faire Unternehmenssteuern" ein. Die Initiative will im Wesentlichen die auf 2012 vorgenommene Halbierung des Gewinnsteuersatzes wieder zur Hälfte rückgängig machen. Entsprechend soll der Gewinnsteuersatz je Einheit von bisher 1,5 auf neu 2,25 Prozent des Reingewinns erhöht werden.

Mit Botschaft B 10 vom 22. September 2015 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat die Ablehnung der Initiative. Gleichzeitig unterbreitete er dem Kantonsrat einen Gegenentwurf zur Initiative. Dieser beinhaltete einerseits die Einführung einer Minimalsteuer für Kapitalgesellschaften in der Höhe von 500 Franken und für Genossenschaften in der Höhe von 200 Franken. Ferner sollte der Teilbesteuerungssatz zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung der Unternehmen und der daran beteiligten Personen von bisher 50 auf neu 70 Prozent erhöht werden.

Am 3. November 2015 lehnte der Kantonsrat sowohl die Initiative wie auch den Gegenentwurf ab.

In der Volksabstimmung vom 25. September 2016 lehnten die Stimmberechtigten die Initiative mit 57,8% Nein-Stimmen ab.

Zur Volksabstimmung ist beim Bundesgericht eine Stimmrechtsbeschwerde hängig.

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