Dienststelle Steuern
Mit Gültigkeit 1. Januar 2005 wurden die folgenden Massnahmen verabschiedet:
Die aufgelisteten Massnahmen führen zu Entlastungen von CHF 28 Millionen bei der Staatssteuer und CHF 35 Millionen bei der Gemeindesteuer, insgesamt CHF 63 Millionen.
Gesetzestext
Botschaft B50
Recht
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