Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung)

Die am 1. April 2010 eingereichte Gesetzesinitiative "Schluss mit den Steuerprivilegien für ausländische Millionärinnen und Millionäre! Abschaffung der Pauschalbesteuerung" wollte das Recht auf Besteuerung nach dem Aufwand für ausländische Staatsangehörige nach dem Zuzugsjahr abschaffen.

Regierungsrat und Kantonsrat lehnten die Gesetzesinitiative ab und unterbreiteten den Stimmberechtigten einen Gegenentwurf. Dieser sah vor, dass das steuerbare Einkommen neu mindestens dem Siebenfachen des (jährlichen) Mietzinses oder des Mietwertes beziehungsweise dem Dreifachen des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung entsprechen muss, mindestens aber 600000 Franken. Das steuerbare Vermögen sollte auf mindestens das Zwanzigfache des steuerbaren Einkommens festgelegt werden, musste also neu mindestens 12 Millionen Franken betragen.

Am 11. März 2012 lehnten die Stimmberechtigten des Kantons Luzern die Initiative ab und stimmten dem Gegenvorschlag zu.

Die Änderung des Steuergesetzes tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Für Personen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung nach dem Aufwand besteuert werden, gilt während fünf Jahren weiterhin das bisherige Recht.

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