Der Regierungsrat ermächtigte das Finanzdepartement, zur Vereinfachung des Schatzungswesens (Projekt LuVal) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis Mitte Dezember 2018.
Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse verabschiedete der Regierungsrat am 19. Februar 2019 die entsprechende Botschaft.
In der Juni-Session 2019 stimmte der Kantonsrat der vorgeschlagenen Vereinfachung des Schatzungswesens in erster Beratung zu.
In der September-Session 2019 stimmte der Kantonsrat der Vorlage in zweiter Beratung mit 108 zu 0 Stimmen zu.
Die Referendumsfrist ist am 13. November 2019 unbenutzt abgelaufen.
Die Revision tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.