Steuergesetzrevision 2027

Der Regierungsrat ermächtigte das Finanzdepartement, zur Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2027 und Gemeindebeteiligung) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis 23. Juli 2025.

Die Luzerner Regierung arbeitet aktuell die Impulse und Wünsche der verschiedenen Vernehmlassungspartnerinnen und -partner in die Botschaft ein.

Die Vorlage enthält eine Neuregelung der Beteiligung der Gemeinden an der Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen und die Einarbeitung von zwingenden bundesrechtlichen Vorgaben ins kantonale Steuergesetz (Anschlussgesetzgebung).

 

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