Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2024 beträgt 170.3 Punkte (Basis Dez 1982 = 100). Gegenüber dem Vorjahr (168.1 Punkte) entspricht dies einer Erhöhung von 2.2 Indexpunkten resp. rund 1.3%. Demzufolge passt der Kanton die Einkommenssteuertarife sowie die im Steuergesetz in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge der Einkommenssteuer auf das Steuerjahr 2025 hin an.
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