Steuerdomizil

Natürliche Personen

Der steuerrechtliche Wohnsitz einer Person befindet sich an dem Ort, wo sie sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält, das heisst wo sich der Mittelpunkt ihrer materiellen und ideellen Lebensinteressen befindet.

Der Wohnsitz bestimmt sich nicht nach rein formellen Merkmalen (wie etwa polizeiliche An- und Abmeldung, Schriftenhinterlegung, Ausübung des Stimmrechts), sondern nach der Gesamtheit der tatsächlichen Gegebenheiten. Kommen mehrere Orte in Betracht, so befindet sich der steuerrechtliche Wohnsitz an dem Ort, zu welchem die stärksten Beziehungen (Wohnstätte, Arbeitsstelle, Familie, Freunde, Vereine, Hobbys) bestehen. Fallen Arbeitsort und Familienwohnort einer erwerbstätigen Person auseinander, befindet sich deren Steuerdomizil am Aufenthaltsort ihrer Familie, zu der sie täglich zurückkehrt oder bei der sie die Wochenenden verbringt.

Ausnahmsweise haben Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter ihr Steuerdomizil am Arbeitsort, wenn der Wohnsitz dort bereits einmal für längere Zeit begründet war, die tägliche Rückkehr an den Familienwohnort zumutbar ist oder es sich um unverheiratete Personen handelt, die seit längerer Zeit am Arbeitsort wohnen.

Das Steuerdomizil von im Konkubinat lebenden Personen befindet sich am Ort der gemeinsamen Wohnung.

Wohnsitzwechsel

  • Erfolgt ein Zuzug von einem anderen Kanton, besteht die Steuerpflicht für die ganze Steuerperiode im Kanton Luzern. Das Einkommen ist für das ganze Jahr und das Vermögen per Ende Jahr im Kanton Luzern zu deklarieren.
  • Erfolgt ein Zuzug aus dem Ausland, beginnt die Steuerpflicht im Kanton Luzern ab Zuzugsdatum. In der Steuererklärung des Kantons Luzern ist demnach das Einkommen ab Zuzug bis Ende Jahr und das steuerbare Vermögen per Ende Jahr in die Steuererklärung einzutragen.
  • Bei Wegzug gilt das oben Gesagte umgekehrt.

Wirtschaftliche Zugehörigkeit

Natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Luzern sind aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie

  • im Kanton Geschäftsbetriebe oder Betriebsstätten unterhalten
  • an Grundstücken im Kanton Eigentum, dingliche Rechte oder diesen wirtschaftlich gleichkommende persönliche Nutzungsrechte haben
  • im Kanton gelegene Grundstücke vermitteln

Dienststelle Steuern

Natürliche Personen

Buobenmatt 1, Postfach 3464

6002 Luzern

Standort

 

Telefon: siehe Kontakte
E-Mail

Informationen

Bei unterjähriger Steuerpflicht, die nur bei Zuzug sowie Wegzug ins Ausland, durch Tod einer steuerpflichtigen Person während der Steuerperiode sowie beim Wechsel von der Quellensteuer zur ordentlichen Steuer und umgekehrt entsteht, sind die entsprechenden Formulare auszufüllen.

Diese können entweder bestellt oder teilweise auch heruntergeladen werden:

Bestellservice