Allgemeines
- einfache Gesellschaft
- Kollektivgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
Für die Betreibung eines nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes stehen primär die Kollektiv- und Kommanditgesellschaften (Handelsgesellschaften) zur Verfügung. Die einfache Gesellschaft erweist sich diesbezüglich praktisch als ungeeignet.