- Aktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Kommandit-Aktiengesellschaften
- Genossenschaften
Diese Gesellschaften können ein Fabrikations-, Handels- oder Dienstleistungsgewerbe betreiben oder sich lediglich auf das Halten und Verwalten von Liegenschaften und/oder Beteiligungen beschränken. Ab 1.1.2020 gilt auch für Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften die ordentliche Gewinn- und Kapitalbesteuerung, wobei in Bezug auf qualifizierte Beteiligungen der gewinnsteuerliche Beteiligungsabzug zugestanden wird und bei der Kapitalsteuer ein reduzierter Steuersatz zur Anwendung gelangt.