Einreichung der Steuererklärung
Steuererklärung elektronisch einreichen (eFiling)
Die Steuererklärung kann seit der Steuerperiode 2016 für Natürliche Personen und seit Steuerperiode 2018 für Juristische Personen elektronisch eingereicht werden (mit eFiling uploaden). Hinweise dazu entnehmen Sie bitte den separaten Merkblättern.
Seit 2020 können auch Steuererklärungen von sekundär Steuerpflichtigen sowie Anträge auf Steuererlass im Veranlagungsverfahren bei Bezug von Ergänzungsleistungen im Heim oder wirtschaftlicher Sozialhilfe mit eFiling eingereicht werden.
Wartung Infrastruktur (eFiling, eFristerstreckungen, Downloads etc.)
Ordentliches (regelmässiges) Wartungsfenster
- Jeweils am Dienstag in den geraden Kalenderwochen zwischen 20.00 Uhr und 05.30 Uhr kann es zu Unterbrüchen kommen. Dabei ist es jeweils zwischen 23.05 Uhr und 05:30 Uhr nicht möglich, Steuererklärungen elektronisch zu übermitteln.
Ausserordentliche Wartungsfenster
Der nachstehende Film erklärt den komplett papierlosen Ablauf:
Steuererklärung in Papierform via Scan-Center einreichen
Wenn Sie die Steuererklärung nicht elektronisch einreichen, können Sie sie ausdrucken, unterschreiben und mit allen weiteren notwendigen Beilagen einsenden an:
Steuererklärungen Kanton Luzern
c/o Scan-Center, Postfach
8010 Zürich
An die gleiche Adresse sind von Hand ausgefüllte Steuererklärungen einzureichen.