Steueridentifikationsnummer (TIN) beim internationalen automatischen Informationsaustausch (AIA)
Am 1. Januar 2017 ist der internationale automatische Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) in Kraft getreten. Damit soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden.
Betroffen sind in der Schweiz ansässige natürliche und juristische Personen mit Finanzkonten in einem Partnerstaat der Schweiz.
Für natürliche Personen gilt als Steueridentifikationsnummer (Tax Identification Number, TIN) die auf der Steuererklärung 2016 aufgedruckte, dreizehnstellige Sozialversicherungsnummer (Musterbeispiel: „Soz.Vers.-Nr. 756.7415.1134.94“).
Für juristische Personen gilt die auf der Steuererklärung 2016 aufgedruckte Unternehmens-Identifikationsnummer (Musterbeispiel: „UID CHE-112.392.990“).
Weitere Erläuterungen dazu finden Sie im Informationsblatt.