Dienststelle Steuern

Fristerstreckungen

Die Steuerperiode entspricht bei natürlichen Personen und Teilhabern für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften dem Kalenderjahr und bei juristischen Personen dem Geschäftsjahr. Bei natürlichen Personen und Teilhabern für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften erfolgt der Versand der Steuererklärungen in den ersten beiden Monaten jeden Kalenderjahres, bei den juristischen Personen gestaffelt, entsprechend dem Abschlussdatum.

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