Genehmigung von Spesenreglementen

Unternehmen haben die Möglichkeit, ihr für alle Beschäftigten verbindliches Spesenreglement bei der Dienststelle Steuern genehmigen zu lassen. Liegt eine solche Genehmigung vor, ist das Unternehmen sowohl von der Bescheinigungspflicht der effektiven als auch vom Nachweis der pauschalen Spesen dispensiert.

Um genehmigt zu werden, muss das Spesenreglement diverse Anforderungen erfüllen.

Die Genehmigung eines Spesenreglements stellt einen für die luzernischen Veranlagungsbehörden verbindlichen Vorbescheid dar (§ 124 Abs. 3 StG). Aufgrund einer interkantonalen Vereinbarung akzeptieren auch die ausserkantonalen Steuerbehörden diesen Vorbescheid. Liegt keine Genehmigung vor, entscheiden die Veranlagungsbehörden im Einzelfall über die steuerliche Anerkennung der Spesenvergütungen.

Dienststelle Steuern

Natürliche Personen

Buobenmatt 1, Postfach 3464

6002 Luzern

Standort

Telefon +41 41 228 57 20

E-Mail

Jürg Burri
Telefon +41 41 228 66 48
E-Mail

Raphael Wiedmer
Telefon +41 41 228 56 53 
E-Mail

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