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Ansiedlung im Kanton Luzern

Der Kanton Luzern hat in den letzten Jahren die Steuerbelastung kontinuierlich gesenkt und wird weitere Steuersenkungen vornehmen. Damit kann er bei der Steuerbelastung für Unternehmen im gesamtschweizerischen Schnitt mehr als mithalten, bei der Gewinnbesteuerung ab 2012 gar schweizweit einen Spitzenplatz einnehmen. Für Personen mit einem mittleren Einkommen hingegen ist die Steuerbelastung etwas höher, was nicht zuletzt auf die grossen Zentrumsleistungen, die der Kanton Luzern zu erbringen hat, zurückzuführen ist.

Die Steuerbelastung ist aber nicht das einzige Kriterium, wenn es gilt seinen Wohnsitz, seinen Arbeitsort oder einen Firmensitz zu wählen. Der Kanton Luzern kann eine ganze Reihe von überzeugenden Argumenten nennen, weshalb er ein attraktiver Wohn- und Arbeitskanton ist.

  • Leben und arbeiten, wo andere Ferien machen: In einer faszinierenden Landschaft, in einer intakten Umwelt.
  • In kleinräumig strukturierten Siedlungen wohnen – auf dem Land, in malerischen Kleinstädten – oder inmitten einer pulsierenden, aber nie lästigen Agglomeration. Und das zu Preisen, mit denen andere Regionen sich nicht messen können.
  • Im Zentrum der Schweiz zu Hause sein und doch mit der ganzen Welt verbunden: An der wichtigsten Nord-Süd-Autobahn Europas, aber auch gut erschlossen durch den öffentlichen Verkehr und in kurzer Distanz zum Flughafen Zürich.
  • Von einem aussergewöhnlichen Bildungsangebot profitieren: breit gefächerte Berufsschulen, voll ausgebaute Mittelschulen, sechs Fachhochschulen aller Richtungen und eine moderne, rasch wachsende Universität.
  • Ein hervorragendes Gesundheitswesen und gut ausgebaute Sozialleistungen stehen zur Verfügung, wenn es einmal nicht so gut geht.
  • Ein vielseitiges Freizeitangebot geniessen: Musik, Film, Theater, Kleinkunst; in weltbekannte Museen gehen oder in einem der weltbesten Konzertsälen international renommierte Künstlerinnen und Künstler hören.
  • Und nicht zuletzt: Luzern verfügt über eine kundenfreundliche, unbürokratische Verwaltung, hat transparente, einfache Verfahren entwickelt und bietet seinen Einwohnerinnen und Einwohnern oder Unternehmungen bereitwillig Hilfe an.

Ausgleichszins, negativer

Soweit der definitive Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt ist, muss er von diesem Zeitpunkt weg bis zum Eingang der ausstehenden Zahlung oder bis zur früher erfolgten Ausstellung der Schlussrechnung verzinst werden. Damit soll der wirtschaftliche Nachteil für Gemeinde und Staat ausgeglichen werden. Dies gilt auch, wenn der definitive Rechnungsbetrag höher ist als die Akontorechnung. Der Zinssatz wird jährlich vom Regierungsrat festgelegt (vgl. LU StB Bd. 2a Steuerbezug Anhang 3).

Ausgleichszins, positiver

Den definitiven Rechnungsbetrag der Steuerrechnung übersteigende bezahlte Beträge werden ab Fälligkeit oder späterem Zahlungseingang bis zur Rückzahlung verzinst. Damit wird der wirtschaftliche Vorteil für Gemeinde und Staat ausgeglichen. Dasselbe gilt für vor der Fälligkeit geleistete Zahlungen. Der Zinssatz wird jährlich vom Regierungsrat festgelegt (vgl. LU StB Bd. 2a Steuerbezug Anhang 3).

Bemessungsperiode

Zeitraum, in dem das der Steuerberechnung zu Grunde liegende Einkommen erzielt wird.

Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung)

Besteuerung nach dem Aufwand

Doppelbesteuerungsverbot

In der Bundesverfassung (Art. 127 Abs. 1 Satz 1) ist die interkantonale Doppelbesteuerung verboten. Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn sich verschiedene Steuerhoheiten überschneiden. Fehlte ein solches Verbot, könnte dasselbe Steuersubjekt (Steuerpflichtige/r) für das gleiche Steuerobjekt (beispielsweise die Liegenschaft X) von verschiedenen Kantonen (beispielsweise Wohnortkanton Kanton A und Kanton B, wo die Liegenschaft X liegt) zu gleichen oder gleichartigen Steuern herangezogen werden.
Mit zwischenstaatlichen Abkommen wird die internationale Doppelbesteuerung vermieden.

Einheiten

vgl. unter "Steuerfuss/Steuereinheiten" sowie "Steuerberechnung"

"Flat rate"

Die sogenannte "flat rate" ist eine Besteuerung nach einem Pauschal- oder Einheitssatz ohne oder allenfalls mit einer ganz beschränkten Möglichkeit von Abzügen. Sie wird auch als "flat tax" (flache Steuer) bezeichnet. Diese Art der Besteuerung steht im Gegensatz zum in der Schweiz vorherrschenden Steuersystem mit progressiven Steuertarifen, bei dem die Steuerbelastung überproportional ansteigt, je höher das Einkommen oder Vermögen ist.

Kalte Progression

Unter kalter Progression versteht man den überproportionalen Anstieg der Steuerbelastung, weil ein höheres Nominaleinkommen oder -vermögen in einer höheren Tarifstufe stärker belastet wird, ohne dass sich das Realeinkommen (Kaufkraft) entsprechend erhöht hat.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Lohnausweis

Lohnausweis

Minimalsteuer

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften haben eine Minimalsteuer von 1 Promille des Steuerwertes der im Kanton Luzern gelegenen Grundstücke anstelle der ordentlichen Steuern zu entrichten, wenn der Minimalsteuerbetrag den ordentlichen Gewinn- und Kapitalsteuerbetrag übersteigt. Die Steuer für Kapitalgesellschaften beträgt mindestens CHF 500. Die Steuer für Genossenschaften beträgt mindestens CHF 200.

Pauschalbesteuerung

vgl. Besteuerung nach dem Aufwand

Steuerberechnung

Im Kanton Luzern erfolgt die Berechnung der Staatssteuer in zwei Schritten: Steuersatz respektive Steuertarif erlauben vorerst nur die Berechnung der einfachen Steuer, und zwar in Prozenten je Einheit. In einem zweiten Schritt wird diese einfache Steuer mit dem Steuerfuss (Steuereinheiten), dem variablen Teil, multipliziert. Dies ergibt schliesslich die geschuldete Steuer. Die Gemeinden erheben ihre Steuern auf dieselbe Weise, indem sie ein Vielfaches der einfachen Steuer festlegen. Im Steuergesetz im Anhang zu § 57 sowie in der jeweiligen Wegleitung zur Steuererklärung findet sich eine Tabelle, in der die Steuer je Steuereinheit angegeben ist.

Bei einem steuerbaren Einkommen von z.B. CHF 100'000.00 beläuft sich die Steuer je Einheit auf 4,204 Prozent oder CHF 4'204.00. Für eine in der Stadt Luzern wohnhafte alleinstehende Person bedeutet dies, dass sie im Jahr 2020 CHF 4'204.00 mal 1,7 Einheiten für die Staatssteuer (Kanton) und mal 1,75 Einheiten für die Gemeindesteuer zu bezahlen hat. Die Kirchensteuern werden auf dieselbe Art ermittelt.

Der Steuerkalkulator berechnet die Steuerbelastung direkt für die gewünschte Gemeinde/Konfession zusammen mit der Staatssteuer, ebenso für die Vermögenssteuer.

Steuererleichterungen für Neuansiedlungen

Neu eröffneten Unternehmungen, die dem volkswirtschaftlichen Interesse des Kantons dienen, können für höchstens 10 Jahre ab Betriebseröffnung angemessene Steuererleichterungen gewährt werden. Eine wesentliche Änderung der betrieblichen Tätigkeit ist einer Neueröffnung gleichgestellt.

Steuerfuss/Steuereinheiten

Der Steuerfuss ist der variable Teil zur Berechnung der Steuern. Er wird im Kanton Luzern in Einheiten ausgedrückt und wird jährlich von Kanton und Gemeinden festgesetzt. Zur Steuerberechnung wird er mit der in einem ersten Schritt zu ermittelnden einfachen Steuer (vgl. Beispiel unter Steuerberechnung) multipliziert.

Für die Höhe des Steuerfusses vgl. Steuereinheiten

Steuerperiode

Zeitabschnitt, für den die Steuer geschuldet ist. Bei den natürlichen Personen gilt als Steuerperiode das Kalenderjahr, bei den juristischen Personen das Geschäftsjahr.

Steuerprozente

Einige Kantone kennen vor allem bei den Unternehmenssteuern einen einheitlichen Gewinnsteuersatz (sogenannte flat rate), der in allen Gemeinden des Kantons gilt. Eine Multiplikation mit einem Steuerfuss entfällt. Der Gewinnsteuersatz wird von den Steuerfüssen der einzelnen Gemeinden entkoppelt.

Eine andere Form der Prozentangabe: In einigen Kantonen wird der Steuerfuss in Prozenten der einfachen Staatssteuer ausgedrückt. So beträgt der Staatssteuerfuss im Kanton ZH z.B. 100% der einfachen Staatssteuer. Der Steuerfuss der Gemeinde Zürich beträgt z.B. 122%. Für die Berechnung der geschuldeten Staats- und Gemeindesteuern ist somit die einfache Steuer mit dem Faktor 2.22 (100% + 122%) zu multiplizieren.

Die unterschiedliche Angabe in Einheiten bzw. in Prozenten wird von den Kantonen aufgrund ihrer Steuerautonomie (zumindest für die Staats- und Gemeindesteuern) selbständig festgelegt.

Steuersatz

Der Steuersatz ist der Prozent- oder Promillesatz, zu dem das steuerbare Einkommen oder Vermögen der Besteuerung unterliegt. Dieser Steuersatz wird auch Durchschnittssteuersatz bezeichnet. Wird das steuerbare Einkommen oder Vermögen mit dem Steuersatz gemäss dem anwendbaren Steuertarif multipliziert, ergibt sich die Steuer je Einheit. Bei der direkten Bundessteuer resultiert daraus bereits der geschuldete Steuerbetrag, wobei sich für Personen, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten, der so errechnete Betrag noch um 251 Franken (Stand 2020) für jedes Kind und jede unterstützungsbedürftige Person ermässigt.

Der Grenzsteuersatz (marginaler Steuersatz) bezeichnet den Steuersatz, mit dem die jeweils nächste Einheit der Steuerbemessungsgrundlage belastet wird. Bei der Einkommensteuer gibt der Grenzsteuersatz an, welcher Prozentsatz des zusätzlich verdienten "zu versteuernden Einkommens" an Steuern zu zahlen ist.

Steuertarif

Der Steuertarif ist die Summe der Steuersätze, die die Steuerbelastung bei einem bestimmten Einkommen oder Vermögen ausdrücken. Er ist in einem formellen Gesetz festgehalten und kann regelmässig nur über eine Gesetzesrevision abgeändert werden. Nach ihm bestimmt sich, welcher Steuersatz anzuwenden ist. Im Kanton Luzern und bei der direkten Bundessteuer gilt ein ermässigter Steuertarif für Verheiratete und Einelternfamilien und einer für die übrigen Steuerpflichtigen.

Steuerstraftatbestände

Im Steuerrecht wird unterschieden zwischen Verletzung der Verfahrenspflichten, Steuerhinterziehung, die beide eine Übertretung darstellen und im Verwaltungsstrafverfahren mit Busse geahndet werden, und dem Steuerbetrug. Steuerbetrug, eine Steuerhinterziehung mit gefälschten Urkunden, ist ein Vergehen, das mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht ist. Beim Steuerbetrug kommt das ordentliche Strafverfahren nach Strafprozessordnung zur Anwendung.

Verzugszins

Der Verzugszins wird auf den mit der Schlussrechnung geforderten und innert 30 Tagen nicht bezahlten Beträgen erhoben.  Der Zinssatz wird jährlich vom Regierungsrat festgelegt (vgl. LU StB Bd. 2a Steuerbezug Anhang 3).

Weitere, detaillierte Informationen finden Sie unter

Dossier Steuerinformationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung
Luzerner Steuerbuch

Dienststelle Steuern

Recht

Buobenmatt 1, Postfach 3464

6002 Luzern

Standort


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Telefon +41 41 228 57 58

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