Lohnausweis

Applikationen zur Erstellung des Lohnausweises

Um die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei der Erstellung des Lohnausweises zu unterstützen und die administrative Belastung zu verringern, stellen die Steuerbehörden unentgeltlich eine EDV-Applikation zur Verfügung. Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und Treuhänder/Treuhänderinnen, die nicht über einen integrierten Lohnausweis in ihrer Buchhaltungssoftware verfügen, können die Software eLohnausweis SSK herunterladen. Damit können Sie kleinere Mengen von Lohnausweisen in wenigen Minuten herstellen. Zur einfachen Verständlichkeit ist jedes auszufüllende Feld mit dem entsprechenden Ausschnitt der Wegleitung hinterlegt.

Spesenreglemente

Überprüfen Sie Ihr Spesenreglement inhaltlich. Überschreiten die Ansätze in Ihrem Spesenreglement die Limiten gemäss der Wegleitung nicht, besteht für Sie kein Handlungsbedarf. Falls sie die Limiten überschreiten, empfehlen wir Ihnen, die Ansätze anzupassen. Ist dies nicht möglich oder nicht gewollt, sollten Sie Ihr Spesenreglement bei der kantonalen Steuerverwaltung Ihres Sitzkantons genehmigen lassen. Überprüfen Sie die Verbuchung der Gehaltsnebenleistungen und Spesen in Ihrer Lohnbuchhaltung. Passen Sie diese bei Bedarf an.

Dienststelle Steuern

Natürliche Personen

Buobenmatt 1, Postfach 3464

6002 Luzern

Standort

Telefon +41 41 228 57 20

E-Mail

Jürg Burri
Telefon +41 41 228 66 48
E-Mail

Raphael Wiedmer
Telefon +41 41 228 56 53 
E-Mail