Genehmigung von Spesenreglementen

Unternehmen haben die Möglichkeit, ihr für alle Beschäftigten verbindliches Spesenreglement bei der Dienststelle Steuern genehmigen zu lassen. Liegt eine solche Genehmigung vor, ist das Unternehmen sowohl von der Bescheinigungspflicht der effektiven als auch vom Nachweis der pauschalen Spesen dispensiert.

Um genehmigt zu werden, muss das Spesenreglement diverse Anforderungen erfüllen.

Die Genehmigung eines Spesenreglements stellt einen für die luzernischen Veranlagungsbehörden verbindlichen Vorbescheid dar (§ 124 Abs. 3 StG). Aufgrund einer interkantonalen Vereinbarung akzeptieren auch die ausserkantonalen Steuerbehörden diesen Vorbescheid. Liegt keine Genehmigung vor, entscheiden die Veranlagungsbehörden im Einzelfall über die steuerliche Anerkennung der Spesenvergütungen.

 

Neu ab 1.1.2026

Für Geschäftsfahrten mit Privatfahrzeug kann eine Kilometerentschädigung von CHF 0.75 vergütet werden. Für diese Anpassung müssen bereits genehmigte Spesenreglemente nicht neu vorgelegt werden.

Details dazu entnehmen Sie dem Newsletter unter "Informationen Spesenreglemente".

 

Dienststelle Steuern

Natürliche Personen

Buobenmatt 1, Postfach 3464

6002 Luzern

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Telefon +41 41 228 56 53 
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