Unternehmen haben die Möglichkeit, ihr für alle Beschäftigten verbindliches Spesenreglement bei der Dienststelle Steuern genehmigen zu lassen. Liegt eine solche Genehmigung vor, ist das Unternehmen sowohl von der Bescheinigungspflicht der effektiven als auch vom Nachweis der pauschalen Spesen dispensiert.
Um genehmigt zu werden, muss das Spesenreglement diverse Anforderungen erfüllen.
Die Genehmigung eines Spesenreglements stellt einen für die luzernischen Veranlagungsbehörden verbindlichen Vorbescheid dar (§ 124 Abs. 3 StG). Aufgrund einer interkantonalen Vereinbarung akzeptieren auch die ausserkantonalen Steuerbehörden diesen Vorbescheid. Liegt keine Genehmigung vor, entscheiden die Veranlagungsbehörden im Einzelfall über die steuerliche Anerkennung der Spesenvergütungen.