Steuerdeklaration
Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder steuerbaren Werten im Kanton Luzern, die eine selbständige Erwerbstätigkeit in Handel, Gewerbe, Industrie, in einem freien Beruf oder in der Land- oder Forstwirtschaft ausüben, haben die Formulare S1 - S6 auszufüllen und die Ergebnisse in die Steuererklärung zu übertragen.
Informationen zum Ausfüllen der Formulare finden sich in der ordentlichen Wegleitung zur Steuererklärung.
Als steuerbare Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit gelten auch Gewinne aus gewerbsmässigem Liegenschaften-, Wertschriften-, Devisen- und Edelmetallhandel. Für die Deklaration dieser Einkünfte sind detaillierte Berechnungen einzureichen.
Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit
Für die Berechnung des steuerbaren Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit wird auf den Saldo der Jahresrechnung bzw. der Aufzeichnungen abgestellt. Hinzu kommen alle vor der Berechnung des Gewinn-/Verlustsaldos ausgeschiedenen Teile des Geschäftsergebnisses, die nicht zur Deckung geschäftsmässig begründeter Unkosten verwendet werden sowie die geschäftsmässig nicht begründeten Abschreibungen und Rückstellungen. Nicht abzugsfähig sind die Steuern.
Für die Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit ist das Ergebnis des in die Steuerperiode fallenden Geschäftsabschlusses (bzw. der Geschäftsabschlüsse) massgebend (§ 54 Abs. 2 StG). Bei ganzjähriger Steuerpflicht erfolgt keine Umrechnung des satzbestimmenden Einkommens.
Bewertung des Vermögens des Geschäftsbetriebes
Das steuerbare Vermögen bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht.
Geschäftsliegenschaften unterliegen der Vermögenssteuer mit dem Katasterwert. Das übrige bewegliche Geschäftsvermögen (inkl. geschäftliche Wertschriften) wird mit dem Buchwert erfasst.
Für Steuerpflichtige mit selbständiger Erwerbstätigkeit, deren Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, bemisst sich das steuerbare Geschäftsvermögen nach dem Stand am Ende des in der Steuerperiode abgeschlossenen Geschäftsjahres.
Die Veranlagungsbehörde für Selbständigerwerbende ist die Dienststelle Steuern. siehe Kontakte