Vereine, Stiftungen / übrige jur. Personen

Allgemeines

Vereine und Stiftungen sowie die übrigen juristischen Personen werden grundsätzlich wie Kapitalgesellschaften besteuert. Im Bereich der steuerlichen Gewinn- und Kapitalermittlung bestehen jedoch gewisse Unterschiede.

Die Steuerpflicht der Institution wird durch ihren Sitz im Kanton Luzern begründet. Damit die steuerrechtliche Registrierung ordnungsgemäss vorgenommen werden kann, bitten wir Sie, uns die aktuellen Statuten sowie die letzten zwei Jahresrechnungen einzureichen (Dienststelle Steuern des Kantons Luzern, Abteilung Juristische Personen, Buobenmatt 1, Postfach 3464, 6002 Luzern, E-Mail).

Der im jeweiligen Geschäftsjahr erzielte Reingewinn dient grundsätzlich als Bemessungsgrundlage für die Gewinnsteuer (kein Beteiligungsabzug), und das vorhandene Eigenkapital per Ende Geschäftsjahr stellt die Grundlage für die Kapitalsteuer dar (kein Zweisatzmodell).

Die Gewinn- und Kapitalsteuern werden jährlich in dem auf das Geschäftsjahr folgenden Kalenderjahr durch die Dienststelle Steuern veranlagt. Das Gemeindesteueramt am Sitz der Institution bezieht anschliessend die gesamten Steuern und teilt den Steuerbetrag den jeweiligen Steuerhoheiten zu (Kanton, Einwohner- und Kirchgemeinden, Bund).

Dienststelle Steuern

Juristische Personen

Buobenmatt 1, Postfach 3464

6002 Luzern

Standort
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