Berechnung Staats- und Gemeindesteuern
Vermögens-Eingabe
Für Steuerperioden bis 2015 gilt das Teilsatzverfahren
Für den Begriff der qualifizierten Beteiligung in den einzelnen Steuerperioden siehe (LU StB Bd 1 Weisungen StG § 60 Nr. 1)
Für die Eingabe ist das Gesamtvermögen sowie, wenn unterschiedlich, das im Kt. Luzern steuerbare Vermögen
und im Feld "davon Steuerwert der qualifizierten Beteiligung" die entsprechenden Werte einzugeben.