Dienststelle Steuern

Berechnung Staats- und Gemeindesteuern

Steuerbares Einkommen / Vermögen
  • max. das im Kanton Luzern steuerbare Vermögen
  • nur bis Steuerperiode 2015
Tarif & Konfession
Steuern
(rot angezeigte Gemeinden haben vor dem aktuellen Jahr fusioniert)
Wegen den individuellen Vergütungen/Belastungen (wie beispielsweise Verrechnungssteuer, Zinsen, Personalsteuer, Sonderabgabe USV oder Kirchgemeinden mit unterschiedlichen Einheiten) ist zu beachten, dass der errechnete Steuerbetrag von Ihrer Steuerrechnung abweichen kann.
Die Höchstbelastung gemäss § 62 StG ist ab dem Jahr 2011 berücksichtigt.


Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen