Steuererklärung (NOV)

Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung ersetzt das Rückerstattungsgesuch.

Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung
Merkblatt nachträglich ordentliche Veranlagung

Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung kann ab Dezember des aktuellen Jahres bis am 31.03. des Folgejahres eingereicht werden. Füllen Sie den Antrag vollständig aus.

Nach Erhalt werden wir die Steuerpflichten anpassen und eine direkte Mitteilung an das Gemeindesteueramt Ihrer Wohnsitzgemeinde senden. Sie werden vom Steueramt die Unterlagen zum Ausfüllen der Steuererklärung erhalten. Dies kann einige Wochen dauern. Bei Rückfragen bitten wir Sie, direkt das Gemeindesteueramt zu kontaktieren. Die nachträgliche ordentliche Veranlagung bleibt bis zum Ende der Quellensteuerpflicht bestehen. Für die kommenden Jahre bitten wir Sie, keinen Antrag mehr einzureichen, ausser Sie sind gemäss Merkblatt quasi-ansässig. Die Steuerunterlagen werden Ihnen jährlich automatisch zugestellt.

Dienststelle Steuern

Quellensteuer

Buobenmatt 1, Postfach 3464

6002 Luzern

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