Steuererklärung (NOV)

Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung ersetzt das Rückerstattungsgesuch.

Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung

Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung kann ab Dezember des aktuellen Jahres bis am 31.03. des Folgejahres eingereicht werden. Füllen Sie den Antrag vollständig aus (siehe Erklärungsvideo).

Nach Erhalt werden wir die Steuerpflichten anpassen und eine direkte Mitteilung an das Gemeindesteueramt Ihrer Wohnsitzgemeinde senden. Sie werden vom Steueramt die Unterlagen zum Ausfüllen der Steuererklärung erhalten. Dies kann einige Wochen dauern. Bei Rückfragen bitten wir Sie, direkt das Gemeindesteueramt zu kontaktieren. Die nachträgliche ordentliche Veranlagung bleibt bis zum Ende der Quellensteuerpflicht bestehen. Für die kommenden Jahre bitten wir Sie, keinen Antrag mehr einzureichen. Die Steuerunterlagen werden Ihnen jährlich automatisch zugestellt.

Antrag vollständig ausfüllen und einreichen

Software zum Ausfüllen der Steuererklärung herunterladen

Dienststelle Steuern

Quellensteuer

Buobenmatt 1, Postfach 3464

6002 Luzern

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08:00 und 11:45 Uhr

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