In einem ersten Schritt können Sie Ihren Tarif bestimmen: Tarifbestimmungstool
Weiter können Sie den Quellensteuerabzug anhand Ihres Bruttolohns und unseren Tariftabellen bestimmen.
Wenden Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin. Der Arbeitgebende ist verpflichtet, eine korrekte Besteuerung zu gewährleisten und bei Unklarheiten das Team Quellensteuer zu kontaktieren.
Gesuch senden an:
Dienststelle Steuern, Team Dienste, Buobenmatt 1, Postfach 3464, 6002 Luzern
Den im Kanton Luzern wohnhaften, quellensteuerpflichtigen Personen wird mit dem Quellensteuerabzug eine Pauschale von 100 Franken pro Jahr und pro Arbeitgeber als Feuerwehrersatzabgabe abgezogen. Personen, welche nachträglich ordentlich veranlagt werden, entrichten eine Ersatzabgabe zwischen 1,5 und 6 Promille des im Kanton steuerbaren Einkommens. Bei Ehepaaren und Personen in einer eingetragenen Partnerschaft wird die Ersatzabgabe aufgrund des gemeinsamen Einkommens erhoben. Die an der Quelle erhobene Ersatzabgabe wird angerechnet. Ist die Person mit dem vorgenommenen Abzug an der Quelle nicht einverstanden, kann sie bis Ende März des folgenden Kalenderjahres bei der Wohnsitzgemeinde eine ordentliche Veranlagung der Ersatzabgabe verlangen.
Quellensteuerpflichtig sind, unabhängig des Alters, ausländische Arbeitnehmende, welche die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) nicht besitzen, im Kanton Luzern jedoch steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben und Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit sowie an deren Stelle tretende Ersatzeinkünfte beziehen. Personen, welche den C-Ausweis besitzen, aber ihre steuerliche Hauptansässigkeit im Ausland haben, sind ebenfalls an der Quelle zu besteuern.
Von der Quellensteuerpflicht ausgenommen sind trotz fehlender Niederlassungsbewilligung verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende ausländische Arbeitnehmende, deren Ehegatte/Ehegattin oder eingetragene/r Partner/in die schweizerische Staatsangehörigkeit oder die Niederlassungsbewilligung besitzt.
Der Quellensteuerabzug berechnet sich anhand des Quellensteuertarifes und des monatlichen Bruttolohnes. Der Tarif kann mit dem Tarifbestimmungstool oder direkt mit der Einreichung der Abrechnung via Weblösung bestimmt werden. Der monatliche Mindestabzug beträgt CHF 13.00.
Weitere Hinweise bezüglich der Quellensteuerberechnung finden Sie in den FAQ des Kreisschreibens 45.
Der/die SSL (Schuldner/in der steuerbaren Leistung) ist verpflichtet, sämtliche zur Steuererhebung erforderlichen Massnahmen zu treffen. Er/Sie haftet für die Entrichtung der Quellensteuer.
Zudem ist der/die SSL verpflichtet, die quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden darüber zu informieren, dass sie bis zum 31.03. des Folgejahres die Möglichkeit haben, einen unkorrekten Tarif zu melden bzw. individuelle Abzüge mit einer nachträglich ordentlichen Verlagung geltend zu machen: Antrag
Wird die Quellensteuer mittels Weblösung oder dem elektronischen Lohnmeldeverfahren (ELM) abgerechnet, so kann die Anmeldung direkt digital mit der ersten Abrechnung vorgenommen werden. Wird die Quellensteuer im analogen Verfahren mittels Abrechnungsformular abgerechnet, so ist innert 8 Tagen nach Stellenantritt das Anmeldeformular einzureichen.
Im analogen Verfahren ist auf der letzten Abrechnung für die betreffende quellensteuerpflichtige Person in der Zeile des Austrittsmonats ein "A" inklusive genauem Austrittsdatum zu vermerken. Im digitalen Verfahren kann im Buchhaltungssystem oder in der Weblösung der Austritt erfasst werden.
Im Ausland wohnhafte Organe einer juristischen Person mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung sowie von ausländischen Unternehmungen mit Betriebsstätten im Kanton Luzern unterliegen für die ihnen ausgerichteten Tantiemen, Sitzungsgelder, festen Entschädigungen und ähnlichen Vergütungen der Quellensteuer (25% der Bruttoeinkünfte).
Diese Vorsorgeleistungen (Renten und Kapitalleistungen) aus der Schweiz unterliegen der Quellensteuer. Die Vorsorgeeinrichtung hat die Quellensteuer im Sitzkanton der Vorsorgeeinrichtung zu entrichten.
Quellensteuer
Buobenmatt 1, Postfach 3464
6002 Luzern
Kontaktformular
Telefon +41 41 228 57 33
Bedienzeiten Telefon Montag bis Freitag: 08:00 und 11:45 Uhr