Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen aus Sicht der Arbeitnehmenden sowie Arbeitgebenden.
Fragen quellensteuerpflichtige Personen
Fragen Arbeitgebende
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Welche Personen sind quellensteuerpflichtig?
Quellensteuerpflichtig sind, unabhängig des Alters, ausländische Arbeitnehmende, welche die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) nicht besitzen, im Kanton Luzern jedoch steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben und Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit sowie an deren Stelle tretende Ersatzeinkünfte beziehen.
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Gibt es Ausnahmen von der Quellensteuerpflicht?
Von der Quellensteuerpflicht ausgenommen sind trotz fehlender Niederlassungsbewilligung verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende ausländische Arbeitnehmende, deren Ehegatte/Ehegattin oder eingetragene/r Partner/in die schweizerische Staatsangehörigkeit oder die Niederlassungsbewilligung besitzt.
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Wie wird die Quellensteuer berechnet?
Der Quellensteuerabzug berechnet sich anhand des Quellensteuertarifes und des monatlichen Bruttolohnes. Der Tarif kann mit dem Tarifbestimmungstool oder direkt mit der Einreichung der Abrechnung via Weblösung bestimmt werden. Der monatliche Mindestabzug beträgt CHF 13.00.
Weitere Hinweise bezüglich der Quellensteuerberechnung finden Sie in den FAQ des Kreisschreibens 45.
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Welche Verpflichtungen hat der SSL?
Der/die SSL (Schuldner/in der steuerbaren Leistung) ist verpflichtet, sämtliche zur Steuererhebung erforderlichen Massnahmen zu treffen. Er/Sie haftet für die Entrichtung der Quellensteuer.
Zudem ist der/die SSL verpflichtet, die quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden darüber zu informieren, dass sie bis zum 31.03. des Folgejahres die Möglichkeit haben, einen unkorrekten Tarif zu melden bzw. individuelle Abzüge mit einer nachträglich ordentlichen Verlagung geltend zu machen: Antrag
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Wie wird eine quellenbesteuerte Person bei Stellenantritt gemeldet?
Die Anmeldung kann mittels
Anmeldeformular vorgenommen werden. Ab 2022 wird die Anmeldung direkt über unsere Weblösung möglich sein..
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In welchen Abständen wird eine Abrechnung eingereicht?
- in Papierform: monatlich oder quartalsweise
- via ELM (Elektronische Lohnmeldung) inkl. Weblösung: monatlich
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Wie kann eine verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Person Kinder, welche nicht im gleichen Haushalt leben, geltend machen?
Mit dem Einreichen des Kinderzulagenentscheides oder Kopien der Geburtsurkunden. Bei volljährigen Kindern wird zusätzlich ein Ausbildungsnachweis benötigt.
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Wie wird eine Berechnung bei mehreren Arbeitgebenden (Haupt- und Nebenerwerb) vorgenommen?
Siehe
Kreisschreiben Nr. 45 vom 12.06.2019, auf den Seiten 23 und 24
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Wie kann ein Austritt gemeldet werden?
Auf der letzten Abrechnung wird für die betreffende quellensteuerpflichtige Person in der Zeile des Austrittsmonats ein "A" inklusiv genauem Austrittsdatum vermerkt.
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Wie werden im Ausland wohnhafte Künstler, Artisten, Sportler, Musiker und Referenten besteuert?
Im Ausland wohnhafte Personen, die sich im Kanton Luzern für kurze Zeit zu Erwerbszwecken aufhalten, werden aufgrund ihrer Tageseinkünfte mit dem
Künstlertarif S besteuert. Dies gilt auch für Einkünfte und Entschädigungen, die nicht der quellensteuerpflichtigen Person selber, sondern einem Dritten zufliessen, der seine Tätigkeit organisiert hat. Dauert das Anstellungsverhältnis der Person länger als 30 Tage, wird sie mit dem ordentlichen Quellensteuertarif abgerechnet.
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Wie werden im Ausland wohnhafte Organe einer juristischen Person, z. B. Verwaltungsratsmitglieder, besteuert?
Im Ausland wohnhafte Organe einer juristischen Person mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung sowie von ausländischen Unternehmungen mit Betriebsstätten im Kanton Luzern unterliegen für die ihnen ausgerichteten Tantiemen, Sitzungsgelder, festen Entschädigungen und ähnlichen Vergütungen der Quellensteuer (25% der Bruttoeinkünfte).
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Wie werden Vorsorgeleistungen für im Ausland wohnhafte Personen besteuert?
Diese Vorsorgeleistungen (Renten und Kapitalleistungen) aus der Schweiz unterliegen der Quellensteuer. Die Vorsorgeeinrichtung hat die Quellensteuer im Sitzkanton der Vorsorgeeinrichtung zu entrichten.
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Wo bekommt man Informationen bezüglich Abrechnungen?
Dienststelle Steuern
Quellensteuer
Buobenmatt 1, Postfach 3464
6002
Luzern
Standort