Bei der Differenzierung zwischen formellen und faktischem Arbeitgeber ist stets dasjenige Unternehmen als Arbeitgeber zu betrachten, bei dem die typologischen Arbeitgebermerkmale überwiegend erfüllt sind. Dies bedeutet, dass zumindest dann, wenn die schweizerische Firma ein umfassendes Weisungsrecht, z.B. auch für den Arbeitseinsatz hat und ihr auch unmittelbar sämtliche Resultate der Tätigkeit des Arbeitnehmers zufliessen, das Besteuerungsrecht der Schweiz zukommt.
Formeller Arbeitgeber
Dieser bevorschusst im Wesentlichen nur das Salär.
Faktischer Arbeitgeber
Bei diesem ist die Mehrheit der typologischen Arbeitgebermerkmale lokalisiert.
Auswertung
Wenn die Fragen überwiegend mit "Schweiz" beantwortet werden, kann von einem schweizerischen Arbeitgeber gesprochen werden.
Steuerrechtliche Würdigung
Die definitive Beurteilung über die Steuerpflicht im Kanton Luzern obliegt der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern, Team Quellensteuer
Das Formular kann erst nach der Verifizierung versendet werden.