Fristerstreckungen für Steuererklärungen, für welche die 2. Mahnung bereits versandt worden ist, können nicht über Internet beantragt werden.
Fristerstreckungen über den 31. Dezember können nicht über Internet beantragt werden.
In diesen Fällen können Sie ein schriftlich begründetes Gesuche mit E-Mail frist.dst@lu.ch oder in Briefform bei der Dienststelle Steuern, Dienste, Buobenmatt 1, Postfach 3464, 6002 Luzern, einreichen, wobei Fristerstreckungen über diese Maximalfristen nur gewährt werden, wenn erhebliche Gründe vorliegen.