Eine unterjährige Steuerpflicht 2025 entsteht
- bei Zuzug sowie Wegzug ins Ausland
- durch Tod einer steuerpflichtigen Person
im Verlaufe des Jahres 2025. Informationen zur unterjährigen Steuerpflicht sind dem Merkblatt zu entnehmen.
Steuererklärung 2025 bei unterjähriger Steuerpflicht
Bei Beendigung der Steuerpflicht im Jahr 2025 können Sie die unterjährige Steuererklärung mit dem normalen Steuerprogramm, das Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung 2024 brauchen, ausfüllen (siehe Download Steuerdeklarationssoftware). Wählen Sie dort den Menüpunkt "Ende Steuerpflicht 2025".
Gedruckte Originalformulare können Sie bestellen (siehe Bestellservice) oder bei Ihrem Gemeindesteueramt beziehen.