Unterjährige Steuerpflicht 2024

Eine unterjährige Steuerpflicht 2024 entsteht

  • bei Zuzug sowie Wegzug ins Ausland
  • durch Tod einer steuerpflichtigen Person
  • beim Wechsel von der Quellensteuer zur ordentlichen Steuer und umgekehrt

im Verlaufe des Jahres 2024. Informationen zur unterjährigen Steuerpflicht sind dem Merkblatt zu entnehmen.

Steuererklärung 2024 bei unterjähriger Steuerpflicht

Bei Beendigung der Steuerpflicht im Jahr 2024 können Sie die unterjährige Steuererklärung mit dem normalen Steuerprogramm, das Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung 2023 brauchen, ausfüllen (siehe Download Steuerdeklarationssoftware). Wählen Sie dort den Menüpunkt "Ende Steuerpflicht 2024".

Gedruckte Originalformulare können Sie bestellen (siehe Bestellservice) oder bei Ihrem Gemeindesteueramt beziehen.

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