Eine unterjährige Steuerpflicht 2023 entsteht
- bei Zuzug sowie Wegzug ins Ausland
- durch Tod einer steuerpflichtigen Person
- beim Wechsel von der Quellensteuer zur ordentlichen Steuer und umgekehrt
im Verlaufe des Jahres 2023. Informationen zur unterjährigen Steuerpflicht sind dem Merkblatt zu entnehmen.
Steuererklärung 2023 bei unterjähriger Steuerpflicht
Bei Beendigung der Steuerpflicht im Jahr 2023 können Sie die unterjährige Steuererklärung mit dem normalen Steuerprogramm, das Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung 2022 brauchen, ausfüllen (siehe Download Steuerdeklarationssoftware). Wählen Sie dort den Menüpunkt "Ende Steuerpflicht 2022".
Gedruckte Originalformulare können Sie bestellen (siehe Bestellservice) oder bei Ihrem Gemeindesteueramt beziehen.