Steuererklärung elektronisch einreichen
Die Steuererklärung kann seit 2016 elektronisch eingereicht werden (mit eFiling uploaden). Hinweise dazu entnehmen
Sie bitte dem separaten Informationsblatt.
Mit der neuen Software zum Ausfüllen der Steuererklärung (steht ab 1.2.2021 als Download zur Verfügung) können ab 2020 auch mit eFiling eingereicht werden:
- Steuererklärungen von sekundär Steuerpflichtigen
- Anträge auf Steuererlass im Veranlagungsverfahren bei Bezug von Ergänzungsleistungen im Heim oder wirtschaftlicher Sozialhilfe.
Steuererklärung ausdrucken und in Papierform einreichen
Wenn Sie die die Steuererklärung nicht elektronisch einreichen, können Sie sie ausdrucken, unterschreiben und mit allen weiteren notwendigen Beilagen einsenden an: Steuererklärungen Kanton Luzern, c/o Scan-Center, Postfach, 8010 Zürich. An die gleiche Adresse sind auch von Hand ausgefüllte Steuererklärungen einzureichen.
Was hat sich für die Deklaration geändert auf 2020?
Bitte beachten Sie folgende wesentlichen Anpassungen gegenüber der Vorperiode:
- Neue Mietwertansätze.
- Höhere Freibeträge bei der Vermögenssteuer
- Höherer Tarif bei der Vermögenssteuer
- Mindestbesteuerung bei sog. fiktiven Einkäufen bei definitiver Beendigung der selbständigen Erwerbstätigkeit
Nur bei der direkten Bundessteuer:
- Erweiterte Abzugsmöglichkeit von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen: Rückbaukosten in Hinblick auf einen Ersatzneubau sowie Vortrag auf maximal zwei Steuerperioden
- Erhöhung des Besteuerungssatzes der Einkünfte aus massgebenden Beteiligungen
Einfluss der COVID-19-Massnahmen auf die Steuererklärung 2020:
Siehe dazu den Newsletter Steuern Luzern 15/2020 der Dienststelle Steuern sowie den Newsletter Steuern Luzern 1/2021 der Dienststelle Steuern.
Steuererklärung fristgerecht einreichen
Die Einreichefrist ist auf der Steuererklärung aufgedruckt. Bei Bedarf geben Sie vor Ablauf der Frist mittels e-Fristerstreckung unter www.steuern.lu.ch eine Fristverlängerung ein.
Wenn Sie die Fristerstreckung nicht über das Internet eingeben können, reichen Sie das Gesuch beim Gemeindesteueramt schriftlich begründet mit E-Mail oder in Briefform ein. Selbständigerwerbende reichen das Gesuch bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern ein: E-Mail oder Dienststelle Steuern, Dienste, Buobenmatt 1, Postfach 3464, 6002 Luzern.
Das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis ist stets zusammen mit der Steuererklärung einzureichen.
Hinweis: Fristerstreckung per Internet ist erst nach dem Versand der Steuererklärungen (Anfangs Februar) möglich.
Sorgsamer Umgang mit Ressourcen
Bereits füllen rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung mit der bedienerfreundlichen und effizienten Steuersoftware aus, und ein grosser Teil der Steuererklärungen wird elektronisch eingereicht. Ihnen werden keine Steuerformulare mehr zugestellt.
Die Steuersoftware 2020 erscheint in einer völlig neuen Ausgabe (siehe dazu Newsletter 19/2020 vom 03.12.2020). Eine CD mit der Steuersoftware ist nicht mehr verfügbar. Eine vollständige Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung ist im Steuerprogramm integriert. Eine gedruckte Version wird nur noch auf Bestellung zugestellt, ebenso weitere Formulare (Doppel). Sie sind beim Gemeindesteueramt zu bestellen.