Eine unterjährige Steuerpflicht 2021 entsteht
- bei Zuzug sowie Wegzug ins Ausland
- durch Tod einer steuerpflichtigen Person
- beim Wechsel von der Quellensteuer zur ordentlichen Steuer und umgekehrt
im Verlaufe des Jahres 2021. Informationen zur unterjährigen Steuerpflicht sind dem Merkblatt zu entnehmen.
Steuererklärung 2021 bei unterjähriger Steuerpflicht
Bei Beendigung der Steuerpflicht im Jahr 2021 können Sie die unterjährige Steuererklärung mit dem normalen Steuerprogramm, das Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung 2020 brauchen, ausfüllen (siehe Download Steuererklärungssoftware). Wählen Sie dort den Menüpunkt "Ende Steuerpflicht 2021".
Gedruckte Originalformulare können Sie bestellen (siehe Bestellservice) oder bei Ihrem Gemeindesteueramt beziehen.